Mittwoch, 30. November 2022

Stellungnahme der GLP Bolligen zum Traktandum Schulraumerweiterung, Verpflichtungskredit

Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022

Der Bedarf an zusätzlichem Schulraum ist unbestritten. Die Arbeitsgruppe Schulraumplanung hat seit 2018 mit Fachexperten eine Machbarkeitsstudie für Erweiterungsbauten auf dem Areal des Schulhauses Lutertal erarbeitet (http://bit.ly/3GDPmuN oder «Machbarkeitsstudie» im Suchfeld auf www.bolligen.ch). Der Ende 2021 verabschiedete und im August veröffentlichte Schlussbericht zeigt einen nutzungsoptimierten, flexiblen und zentralen Erweiterungsbau zu vernünftigen Kosten auf dem Areal des Schulhauses Lutertal auf.

Ohne Begründung beschloss der Gemeinderat, die Weiterbearbeitung dieses Projekts zu stoppen. Stattdessen wird nun der Gemeindeversammlung sehr kurzfristig ein Kredit für eine völlig neue dezentrale Lösung beantragt. Das «Alte Schulhaus» an der Bolligenstrasse 113 («Krauchtalstrasse») soll saniert und durch einen Neubau auf dem angrenzenden Parkplatz ergänzt werden. Diese Lösung hat im Vergleich zum möglichen Erweiterungsbau auf dem Lutertalareal viele Nachteile.

Der Standort ist ungünstig bzgl. Lärmbelastung, Strassenverkehr und Sicherheit. Es steht deutlich zu wenig Aussenraum zur Verfügung. Man schafft mit diesem zusätzlichen Standort lange Wege zu Tagesschule, Turnhallen und Spezialräumen während dem Schulunterricht. Im Gegensatz zum Lutertal-Projekt fehlen Turnhalle und Aula. Auch müssten transparent die Kosten für Turnhalle und Aula zusätzlich zum Kredit von 10.4 Mio. Franken ausgewiesen werden. Ein Kostenvorteil scheint daher nicht offensichtlich.

Die GLP Bolligen empfiehlt daher, den Kreditantrag des Gemeinderats abzulehnen, und sie fordert diesen auf, das Projekt im Lutertal gemäss Machbarkeitsstudie mit höchster Priorität weiterzuverfolgen.